Nassauischer Zentral-Studienfonds von 1817

Finanzielle Unterstützung der Schulen

Herzog Wilhelm von Nassau fasst 1817 die materielle Unterstützung der Schule aus folgenden 14 verschiedenen Schulfonds und Stiftungen für den öffentlichen Unterricht zu einem Nassauischen Zentralstudienfonds zusammen:

  • Fonds der Academie zu Herborn
  • Fonds des Schulseminariums zu Dillenburg
  • Fonds des Winter’schen Legats für Schulen
  • Fonds des Merzischen Legats
  • Alter und neuer lateinischer Schulfonds zu Dillenburg
  • Hadamarischer Schulfonds
  • Gnadenthaler Schulfonds
  • Diezer Stiftsfonds
  • Dillenburger Lotteriefonds
  • Klarenthaler Klosterfonds zu Wiesbaden
  • Präsenzfonds zu Idstein
  • Schulverbesserungsfonds zu Idstein
  • Doctionsfonds zu Montabaur
  • Geistlicher Walburgisstiftsfonds zu Weilburg
  • Die Förderung des Schulmuseums in Kriftel


Der Nassauische Zentralstudienfonds lebt noch bis auf den heutigen Tag fort und übernimmt nachstehende Aufgaben:

  • Zuschüsse in erheblichem Umfang an Gymnasien und Gesamtschulen im Bereich des ehemaligen Herzogtums Nassau zur Beschaffung von Ausstattungen zur Verbesserung der Unterrichtsqualität (derzeit 500.000 € jährlich)
  • Vergabe von Stipendien an Studierende, die im Bereich des früheren Herzogtums Nassau geboren sein müssen
  • Erstattung der Internatskosten für (nassauische) Schüler/innen der Internatsschule "Schloss Hansenberg" in Geisenheim
  • Traditionelle Bauunterhaltung von bestimmten Ev. Pfarrhäusern und Kirchengebäuden.


Der Nassauische Zentralstudienfonds ist heute eine öffentlich- rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vom Land Hessen lediglich verwaltet wird, also keine Zuwendungen aus dem Landeshaushalt erhält und ihre Mittel selbst erwirtschaftet.

 

Finanzielle Unterstützung der Studierenden

Nassauische und heutige hessische Stipendiaten „nassauern“ im besten Sinne. Durch landesherrliches Edikt vom 29. März 1817 wird Studierenden aus Nassau aus Ermangelung einer eigenen Landesuniversität das Studium an der Universität Göttingen empfohlen und besonders gefördert. Studien späterer akademischer Staatsdiener werden bei tadellosem Betragen durch 12 Stipendien gefördert. Weiterhin wird durch Staatsvertrag mit dem Königreich Hannover die Einrichtung von Freitischstellen für nassauische Studenten an der Göttinger Mensa gefördert. Daraus ergab sich der studentische Spruch, „man wolle nassauern“, d.h. wenn man sich einen Freitisch nach Nassauer Recht erschleichen wollte, der allerdings nur wirklichen nassauischen Landeskindern rechtmäßig zustand.

Heute werden ca.150 Stipendiaten aller Universitäten bei besonderer Studienleistung mit 1.000 Euro pro Semester unterstützt. Die Mittel dafür, die sich im Jahre 2009 dafür allein auf 300.000 EURO beliefen, erwirtschaftet der Nassauische Zentralstudienfonds durch eigenen Grund- und Waldbesitz. Die Verwaltung des Zentralstudienfonds erfolgt durch das Regierungspräsidium Darmstadt, die vermögenswirtschaftliche Aufsicht obliegt dem Hessischen Kultusminister.